Worin unterscheidet sich die Auszeichnung „Die Waldkönner“ vom Projekt „Die Klimakönner“? 

Das Auszeichnungsverfahren „Die Waldkönner“ richtet sich an Einrichtungen, Institutionen, Verbände o. Ä. und möchte besonderes Engagement in der waldbezogenen Bildung würdigen und öffentlichkeitswirksam unterstützen. Für das Bewerbungsverfahren sind bis zu zwei Jahre Zeit. Die Voraussetzungen werden durch die Bewerber:innen selbst erfüllt.

„Die Klimakönner“ sind das größte Bildungsprojekt der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V., welches vor allem auf die waldpädagogische Qualifizierung von Pädagog:innen abzielt. Herzstück des Projektes sind Fortbildungsangebote sowie kostenlose Bildungsmaterialien zu Wald und Klima. Wurde an einer solchen Fortbildung teilgenommen, erhält man ein entsprechendes Zertifikat. Als ein weiteres Angebot ist aus dem Projekt Klimakönner die Auszeichnung der Waldkönner entstanden.


Ist eine Bewerbung auch als selbstständige Einzelperson möglich? 

Leider nein - Die Auszeichnung richtet sich an Einrichtungen oder auch einen Zusammenschluss von mehreren Personen, wie z. B. einen Verein. Einzelne Personen können gerne an unseren Fortbildungen teilnehmen und lassen sich so als „Klimakönner“ auszeichnen (Vergabe eines Teilnahmezertifikats).


Wie ist der generelle Ablauf einer Bewerbung als Waldkönner?

  1. Bewerbungsformular ausfüllen, absenden und Anmeldebestätigung abwarten.
  2. Sie erhalten weitere Informationen und eine Einladung zu einem persönlichen Erstgespräch, welches online stattfinden wird.
  3. Innerhalb von maximal zwei Jahren müssen alle Bedingungen erfüllt werden:
     -  Passende Aktivitäten über bereitgestellte Dokumentationsbögen sammeln und einreichen
     -  Weiteres Engagement kommunizieren
  4. Auszeichnung erhalten, welche zwei Jahre lang gültig ist und ggf. auf Antrag verlängert werden kann.


Wie lange ist die Auszeichnung als Waldkönner gültig? 

Wurden alle Bedingungen der Auszeichnung erfüllt, erhält Ihre Einrichtung eine Plakette für die Außenwirkung sowie weitere öffentlichkeitswirksame Materialien. Diese dürfen für zwei Jahre in der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Läuft die Gültigkeit ab, kann eine Verlängerung der Auszeichnung beantragt werden, wobei wir die Erfüllung der Grundvoraussetzungen erneut prüfen und gegebenenfalls neue Bausteine vereinbaren.


Wo finde ich den Leitfaden, das Bewerbungsformular oder den Dokumentationsbogen? 

Alle Informationen und Unterlagen zum Auszeichnungsverfahren finden Sie hier auf dieser Webseite unter „Die Waldkönner“. Der Leitfaden ist zudem in gedruckter Form über den SDW-Shop erhältlich. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne (klimakoenner@sdw.de).


Ist die Teilnahme an Fortbildungen der SDW oder die Bewerbung als Waldkönner mit Kosten verbunden? 

In der Regel sind unsere Fortbildungen kostenfrei. In manchen Fällen fallen für die Teilnehmenden lediglich pauschale Verpflegungskosten an. Das Auszeichnungsverfahren ist komplett kostenlos. Zusätzlich erhalten Sie von uns kostenlose Bildungs- und Informationsmaterialien.


Sind als Voraussetzung auch Fortbildungen anderer Anbieter:innen möglich? 

Für Fortbildungen anderer Anbieter:innen können zusätzliche Punkte vergeben werden. Das Wahrnehmen mindestens eines Fortbildungsangebotes der SDW bleibt jedoch verpflichtend.


Kann die Leitung der Einrichtung auch als einer der Ansprechpersonen gewählt werden? 

Ja, jedoch sollte mindestens eine weitere Person aus dem Team als Ansprechperson angegeben werden.


Ist es in Ordnung, wenn nicht alle Gruppen/Klassen der Einrichtung aktiv teilnehmen? 

Generell stellt das kein Problem dar, wenn nicht alle Kinder und Jugendlichen an allen Aktivitäten teilnehmen. Jedoch ist es von Bedeutung, dass in regelmäßigen Abständen alle über das Engagement informiert werden (bspw. über aushängende Poster, Ausstellungen, Präsentationen etc.).


Sind zur Dokumentation unserer Aktivitäten Fotos oder andere Medien zwingend erforderlich? 

Fotos und andere Medien stellen ein hilfreiches Mittel für uns dar, um Ihr Engagement besser nachverfolgen zu können. Trotzdem sind diese Mittel kein Muss. Sollten Sie datenschutzrechtliche Bedenken haben, klären Sie die Verwendung bestimmter Medien vorher schriftlich mit der Elternschaft ab.

 

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